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Verwaltung & Administratives AV

Methodenfreiheit – Arbeitsvergabe – Vertragswesen – Datenschutz – Daten- & Informationssicherheit – Geografische Namen (Verfahren) – Historisierung & Archivierung – Nachführung

Methodenfreiheit

In der amtlichen Vermessung gilt Methodenfreiheit. Diese wird jedoch durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt.

Arbeitsvergabe & Vertragswesen

Bei der Vergabe von Arbeiten der amtlichen Vermessung gelten die ordentlichen kantonalen Vergabevorschriften.

Datenschutz

Grundsätzlich sind die Daten der amtlichen Vermessung öffentlich zugänglich, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen bestehen.

Datensicherheit & Informationssicherheit

Wer Daten der amtlichen Vermessung verwaltet, ist verpflichtet, angemessene Sicherungsmassnahmen zu ergreifen und der Vermessungsaufsicht periodisch Bericht zu erstatten.

Geografische Namen: Verfahren

Die amtliche Vermessung ist Garantin nahezu aller offiziellen geografischen Namen.

Historisierung & Archivierung

Die Frage der Historisierung und Archivierung der Daten der amtlichen Vermessung betrifft sowohl die analogen als auch die digitalen Daten.

Laufende Nachführung

Als laufende Nachführung gilt die Anpassung von Bestandteilen der amtlichen Vermessung an veränderte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, für deren Nachführung ein Meldewesen organisiert werden kann.

Periodische Nachführung (PNF)

Als periodische Nachführung gilt das Anpassen von Bestandteilen der amtlichen Vermessung an veränderte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die nicht der laufenden Nachführung unterliegen.