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Veröffentlicht am 20. Juni 2024

Methodenfreiheit

In der amtlichen Vermessung gilt Methodenfreiheit. Diese wird jedoch durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt.

In der VAV-VBS, der Modelldokumentation DMAV und den Weisungen werden der Umfang, die zu erreichende Genauigkeit und Zuverlässigkeit sowie die zu erstellenden technischen Dokumente des Produkts «amtliche Vermessung» verbindlich beschrieben. Die Methode, wie diese Zielanforderungen zu erreichen sind, wird jedoch den mit der Ausführung der Vermessungsarbeiten Beauftragten überlassen. An ihnen liegt es auch, den Nachweis zu erbringen, dass die erstellte Vermessung die verlangten Anforderungen erfüllt.

Die Methodenfreiheit ist eine Besonderheit der amtlichen Vermessung. Und doch sind bestimmte Vorgaben – strategische wie auch technische – festzuschreiben; eine Harmonisierung der Daten schweizweit wäre sonst nicht möglich.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern