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Veröffentlicht am 18. Januar 2024

Datensicherheit & Informationssicherheit

Wer Daten der amtlichen Vermessung verwaltet, ist verpflichtet, angemessene Sicherungsmassnahmen zu ergreifen und der Vermessungsaufsicht periodisch Bericht zu erstatten.

Die Vermessungsunterlagen liegen nicht oder kaum mehr in physischen Dokumenten vor. Entsprechend sind Sicherungsmassnahmen zu ergreifen, die der Informationstechnologie angepasst sind um jederzeit Bestand und Qualität der Bestandteile der amtlichen Vermessung sicherzustellen. Die originären Daten der amtlichen Vermessung sind auf einer Dateninfrastruktur in der Schweiz zu verwalten.

Wer Daten der amtlichen Vermessung verwaltet, muss zu Handen der kantonalen Vermessungsaufsicht periodisch über die Informationssicherheit Bericht erstatten.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern