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Veröffentlicht am 27. Juli 2023

Arbeitsvergabe & Vertragswesen

Bei der Vergabe von Arbeiten der amtlichen Vermessung gelten die ordentlichen kantonalen Vergabevorschriften.

Die Vergabe der Arbeiten der amtlichen Vermessung erfolgt nach den für den Kanton massgeblichen Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen oder das Mandat muss – wenn es sich um die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung in einem bestimmten geografischen Raum handelt – öffentlich ausgeschrieben werden.

Die Verantwortung für die rechtlich korrekte und komplette Ausformulierung der einzelnen Verträge obliegt den beteiligten Vertragsparteien.

Für die Honorierung der Arbeiten in der amtlichen Vermessung stehen folgende Grundlagen zur Verfügung:

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt seit dem 1. Januar 2024 8.1 %. Diese ist in den nachfolgenden Anwendungsfaktoren nicht enthalten.

Anwendungsfaktoren für Akkordtarife

KBOB: Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern