Periodische Nachführung (PNF)
Als periodische Nachführung gilt das Anpassen von Bestandteilen der amtlichen Vermessung an veränderte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die nicht der laufenden Nachführung unterliegen.
Der Nachführungszyklus beträgt in der Regel 6 Jahre, ausser in extensiv genutzten Gebieten. Dort darf er 12 Jahre nicht überschreiten.
Folgende Objekte fallen unter die periodische Nachführung:
Informationsebene «Fixpunkte»
- Periodische Begehung der Fixpunkte
Informationsebene «Bodenbedeckung»
Hierzu gehört das Nachführen folgender Elemente:
- Wege inkl. Waldwege und Waldstrassen, ohne Rückwege (Forstpisten);
- Waldrandabgrenzungen: Kontrolle und Nachführung nach Instruktion der Forstorgane;
- Abgrenzungen der Wytweiden (= bestockte Weiden offen): Nachführung gemäss Angaben der Forstorgane;
- übrige bestockte Flächen und Hecken entlang von Bächen, Bahnen, Autobahnen;
- schmale Wege (Wanderwege);
- Gewässernetz (Rinnsale, Flüsse, Seen, Schilfgürtel);
- Brücken, eingedolte Gewässer, Unterführungen: zur Berücksichtigung der Netze bei Wegen und Gewässern;
- Gartenanlagen;
- Intensivkulturen, Reben;
- Parkplätze und übrige befestigte Flächen;
- übrige wesentlich veränderte Bodenbedeckungsarten nicht baulicher Art.
Vorschriften
Richtlinie «Periodische Nachführung der amtlichen Vermessung»
Mit dieser Richtlinie werden die Methoden, die nachzuführenden Objekte und der Ablauf einer periodischen Nachführung festgelegt mit dem Ziel, diese Arbeiten wirtschaftlich und effizient durchzuführen.
Weisung «Amtliche Vermessung: Bundesabgeltungen»
Diese Weisung regelt Einzelheiten betreffend die Abgeltung des Bundes an Programme und Einzelprojekte der amtlichen Vermessung.
Service
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern