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Veröffentlicht am 18. Januar 2024

Periodische Nachführung (PNF)

Als periodische Nachführung gilt das Anpassen von Bestandteilen der amtlichen Vermessung an veränderte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die nicht der laufenden Nachführung unterliegen.

Der Nachführungszyklus beträgt in der Regel 6 Jahre, ausser in extensiv genutzten Gebieten. Dort darf er 12 Jahre nicht überschreiten.

Folgende Objekte fallen unter die periodische Nachführung:

Informationsebene «Fixpunkte»

  • Periodische Begehung der Fixpunkte

Informationsebene «Bodenbedeckung»

Hierzu gehört das Nachführen folgender Elemente:

  • Wege inkl. Waldwege und Waldstrassen, ohne Rückwege (Forstpisten);
  • Waldrandabgrenzungen: Kontrolle und Nachführung nach Instruktion der Forstorgane;
  • Abgrenzungen der Wytweiden (= bestockte Weiden offen): Nachführung gemäss Angaben der Forstorgane;
  • übrige bestockte Flächen und Hecken entlang von Bächen, Bahnen, Autobahnen;
  • schmale Wege (Wanderwege);
  • Gewässernetz (Rinnsale, Flüsse, Seen, Schilfgürtel);
  • Brücken, eingedolte Gewässer, Unterführungen: zur Berücksichtigung der Netze bei Wegen und Gewässern;
  • Gartenanlagen;
  • Intensivkulturen, Reben;
  • Parkplätze und übrige befestigte Flächen;
  • übrige wesentlich veränderte Bodenbedeckungsarten nicht baulicher Art.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern