ÖREB-Kataster-Express
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2025
2025 / 07 Jahresbericht ÖREB-Kataster 2025 erstellen – Auftrag an die Kantone
2025 / 06: Umfrage zum Konzept der ÖREB-Änderungen
2025 / 06 ÖREB-Kataster Express
Konzept ÖREB-Änderungen
In Strategie und Massnahmenplan 2024–2027 zum ÖREB-Kataster steht unter dem Massnahmenpacket C: «Laufende Änderungen an ÖREB mit und ohne Vorwirkung harmonisieren und publizieren» folgendes: swisstopo und die Kantone harmonisieren die technischen Vorgaben zu laufenden Änderungen an Objekten im ÖREB-Kataster, damit diese schweizweit einheitlich publiziert werden können. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone, hat sich der Thematik angenommen, die Grundlagen analysiert und dazu ein entsprechendes Konzept für Änderungen im ÖREB-Kataster erarbeitet.
2025 / 05: Zwei Rechtsgutachten zu den ÖREB-Anpassungen am Geoinformationsgesetz
2025 / 05 ÖREB-Kataster Express
Information
Rechtsgutachten zu Artikel 17 Geoig (ÖREB-Kataster)
Gutachten in Sachen rechtliche Würdigung der Vorschrift von Art. 17 GeoIG, insbesondere in einer Gegenüberstellung der positiven Rechtskraft des Grundbuchs (Art. 970 Abs. 4 ZGB) und der positiven Publizitätswirkung des Handelsregister (Art. 936b Abs. 1 OR) einerseits, sowie in Berücksichtigung des ÖREB-Katasters als (kantonales) Publikationsorgan (Art. 2 Abs. 2 ÖREBKV) und der geplanten Vervollständigungsmassnahmen aus dem SGP32-Thurgau andererseits im Rahmen der Teilrevision des Geoinformationsgesetzes (GeoIG)
Rechtsgutachten «Zur Öffentlichkeit der rechtlichen Grundlagen («Rechtsvorschriften») bei individuell-konkreten ÖREB»
1 Dürfen individuell-konkrete Verfügungen und öffentlich-rechtliche Verträge, welche die rechtlichen Grundlagen für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen bilden, im ÖREB-Kataster veröffentlicht werden? Falls eine neue Rechtsgrundlage notwendig ist, hat der Bund verfassungsrechtlich die entsprechenden Rechtsetzungskompetenzen und muss diese im Gesetzes- oder Verordnungsrecht geschaffen werden? 2 Falls die Frage 1 grundsätzlich bejaht wird: Wie verhält es sich mit solchen Verfügungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen, die heute Belege des Grundbuchs sind? 3 Dürfen für die altrechtlichen ÖREB, die im Grundbuch angemerkt bleiben, die Regelun-gen betreffend Zugang zu den Grundbuchdaten geändert werden? Welche Vor- und Nachteile hätte eine solche Änderung der Regelungen betreffend den Zugang?
2025 / 04: Umfrage Fallunterscheidung von ÖREB-Änderungen
2025 / 03: Umfrage Wirkungsflächen
2025 / 02: Änderung des Geoinformationsgesetzes: Eröffnung der Vernehmlassung
Links auf die Unterlagen via Fedlex
2025 / 01: Kurzumfrage CHBasemodul
2024
2024 / 04: Neuer Bereichsname «Vermessung» und Etablierung der Fachstelle «Eidgenössische Vermessungsdirektion» im Organigramm von swisstopo
2024 / 03: Jahresbericht ÖREB-Kataster 2024 erstellen – Auftrag an die Kantone
2024 / 02: Machbarkeitsstudie ÖREB-Kataster
2024 / 01: Ab 25. Januar 2024 online: Neue Webplattform für die Fachinformationen aus der amtlichen Vermessung und dem ÖREB-Kataster
2023
2023 / 03: Jahresbericht ÖREB-Kataster 2023 erstellen
2023 / 02: Schlussbericht zum SGP32-TG «Behördenverbindliche Eigentumsbeschränkungen» – Online-Umfrage gestartet
2023 / 01: Strategie und Massnahmenplan für den ÖREB-Kataster für die Jahre 2024–2027: Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen
2022
2022 / 03: Jahresbericht ÖREB-Kataster 2022 erstellen – Auftrag an die Kantone
2022 / 02: Public Relations für den ÖREB-Kataster: Logo ersetzt die illustrierenden Elemente
2022 / 01: Umfrage «Benötigte Beilagen zu Baugesuchen und zu Grundstückgeschäften»
Inhaltsverzeichnis
Oberaufsicht ÖREB-Kataster
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern
