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Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer

Register – Berufspflichten – kontinuierliche Fortbildung

Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer

Personen, die in der Schweiz Arbeiten der amtlichen Vermessung selbstständig ausführen wollen, müssen im Besitz des Geometerpatents und im Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer eingetragen sein.

Berufspflichten & Berufsaufsicht

Jede im Geometerregister eingetragene Person verpflichtet sich, Berufsregeln und -pflichten einzuhalten. Mit dieser Massnahme wird die technische Qualifikation der Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, die durch das Staatsexamen und das Patent gesichert wird, um die persönliche Qualifikation erweitert.

Berufspflicht «Kontinuierliche Fortbildung»

Seit Inkrafttreten der Geometerverordnung im Mai 2008 gehört die Fortbildung zu einer der in Artikel 22 GeomV festgeschriebenen Berufspflichten.