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Veröffentlicht am 18. Januar 2024

Berufspflichten & Berufsaufsicht

Jede im Geometerregister eingetragene Person verpflichtet sich, Berufsregeln und -pflichten einzuhalten. Mit dieser Massnahme wird die technische Qualifikation der Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, die durch das Staatsexamen und das Patent gesichert wird, um die persönliche Qualifikation erweitert.

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer

Sekretariat
c/o Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern