Einführung & Umsetzung DMAV
Einführungsschritte, Pilotkantone und häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Umsetzung
Erfahrungsberichte zur Pilotphase
Einführungskonzept Geodatenmodell DMAV Version 1.0
Migration des DM.01-AV-CH Version 24 nach DMAV Version 1.0
Erfahrungsbericht zur Pilotphase – Migration des Datenmodells DM.01-AV-CH Version 24 zur Geodatenmodell DMAV Version 1.0
Erfahrungsbericht von swisstopo zur Pilotphase Einführung Geodatenmodell DMAV - Migration vom DM.01-AV-CH zum DMAV Version 1.0
Erfahrungsbericht zur Pilotphase, Anhang A
Rapport d'expérience du Canton de Fribourg: Projet pilote DMAV version 1.0
Rapport intermédiaire du canton de Genève: Projet pilote DMAV version 1.0
Zwischenbericht des Kantons Bern: Pilotprojekt DMAV Version 1.0
Zwischenbericht des Kantons Solothurn: Pilotprojekt DMAV Version 1.0
Zwischenbericht des Kantons St. Gallen: Pilotprojekt DMAV Version 1.0
Zwischenbericht des Kantons Zug: Pilotprojet DMAV Version 1.0
Zwischenberichts des Kantons Appenzell-Innerhoden: Pilotprojekt Einführung DMAV
Pilotprojekte
Die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion hat zur Einführung des DMAV Version 1.0 folgende Kantone als Pilotkantone bestimmt:
Pilotkantone
Einführungskonzept DMAV Version 1.0
Vorlage für den Schlussbericht DMAV Pilotkantone
Berichtsvorlage mit detaillierten Angaben zu den zu erstellenden Inhalten
Vorlage: Umsetzungskonzept Pilotprojekt/e DMAV
Bundesbeiträge «Datenmigration DMAV»
Schweizweite Pauschalansätze: Die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion entschädigt die Arbeiten zur Datenmigration DMAV (analog zum Bezugsrahmenwechsel). Die Bereinigung der Overlaps ist in diesen Ansätzen enthalten.
Migration des DM.01-AV-CH Version 24 nach DMAV Version 1.0
Adressat für das Einführungskonzept ist primär die Vermessungsaufsicht des Kantons und sekundär die Nachführungsstellen der amtlichen Vermessung.
Mit dem Einführungskonzept werden diese Stellen über Folgendes orientiert:
- Alle für die Einführung des DMAV Version 1.0 zentralen Arbeiten, die auf sie zukommen.
- Deren geplanten, zeitlichen Ablauf.
- Welche Werkzeuge für diese Arbeiten durch wen bereitgestellt werden oder bereitzustellen sind.
- Welches die Startbedingungen für die Migration sind und welche Vorlagen es dazu gibt.
- Welche Unterlagen nach der Datenmigration dem Bund einzureichen sind.
- Welche Kosten entstehen und welche durch den Bund mitgetragen werden.
Einführungsstrategie DMAV
2027
- 31. Dezember: Abschluss der schweizweiten Einführung des Geodatenmodells DMAV Version 1.0.
2025
- Abschluss der Pilotprojekte. Die gesammelten Erkenntnisse fliessen in die weitere Umsetzung ein.
- Frühester Termin für die schweizweite Einführung des neuen Geodatenmodells DMAV Version 1.0.
2024
- 1. Januar: Das Geodatenmodell der amtlichen Vermessung DMAV Version 1.0 tritt in Kraft und löst das DM.01-AV-CH ab. Dabei gilt eine Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2027.
- Einführung des DMAV Version 1.0 in den Pilotkantonen.
2023
- Überarbeitung der wichtigsten Vorschriften (Weisungen) zum DMAV.
- Ernennung der Pilotkantone zur Einführung des DMAV Version 1.0 durch die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo.
- Bekanntmachung des Einführungskonzepts und der definitiven Modelldokumentation.
- Umsetzungsentscheid durch die Fachstelle. Bereinigung des 1. Entwurfs der Modelldokumentation.
- Von April bis Juni 2023 führt die Fachstelle in allen Teilen der Schweiz acht regionale Informationsveranstaltungen (Info-Regio DMAV) durch.
2022
- Behandlung der Anträge und Bemerkungen zur Konsultation in der Arbeitsgruppe DMAV.
- Anpassung der Terminologie: Aus «Datenmodell DM.flex» wird «Geodatenmodell der amtlichen Vermessung DMAV».
2021
- Erstellen des 1. Entwurfs der Modelldokumentation und Konsultation.
2020
- Einarbeiten der Resultate aus dem Praxistest in die Modelldokumentation.
2019
- Einsatz der ständigen Expertengruppe ChangeBoard DM.flex
- Durchführung eines Praxistests.
Wegleitung für die Kantone
2023 / 05 AV-Express
Zur Information
Wegleitung für die Kantone: Umsetzung der Änderungen des Verordnungsrechts zur amtlichen Vermessung
Die vorliegende Wegleitung soll die Kantone bei der Umsetzung des neuen Verordnungsrechts zur amtlichen Vermessung unterstützen, indem sie – unterteilt nach gesetzgeberischen und organisatorischen Massnahmen – auf den Umsetzungsbedarf hinweist. Zudem enthalten die drei Anhänge nach Verordnungsartikel gegliederte Hinweise auf alle in der VAV, der VAV-VBS und der TGBV ab 1. Januar 2024 festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten der Kantone.
