Qualitätsprüfung der ÖREB-Daten und -Katastersysteme
Ziel der Qualitätsprüfung ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und über die ganze Schweiz aktuelle Informationen einfach und einheitlich zugänglich zu machen.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo überprüft im Rahmen der Oberaufsicht sowohl die ÖREB-Daten als auch die ÖREB-Katastersysteme, insbesondere die kantonalen ÖREB-Katasterportale und deren ÖREB-Auszüge.
Überprüfung der Daten mit dem Checkservice ÖREB-Kataster
Zur Qualitätssicherung hat das Bundesamt für Landestopografie swisstopo den Checkservice ÖREB-Kataster entwickelt. Mit diesem lassen sich die ÖREB-Daten prüfen, die gemäss dem Rahmenmodell strukturiert sind.
Der Checkservice wird ständig weiterentwickelt und den Bedürfnissen und neusten Erkenntnisse angepasst.
Abnahme der ÖREB-Katastersysteme
Mit der Abnahme prüft der Bund einzig, ob die Vorgaben des Bundes bei der Umsetzung durch den Kanton erfüllt werden oder nicht. Es ist kein vollständiges Abnahmeprotokoll für eine IT-Systemabnahme mit einem Systemlieferanten und es enthält keine Anwendungsfälle (use cases) sondern Grobfunktionen und Grobanforderungen. Der Kanton wird ermutigt dieses Protokoll selber, bevor er den Bund beizieht, durchzuspielen und allfällige Mängel vorher zu beheben. In diesem Sinne kann das Abnahmeprotokoll als Teil der IT-Systemabnahme mit dem Systemlieferanten dienen.
- Es stellt sicher, dass der ÖREB-Kataster in verschiedener Hinsicht in einer guten und schweizweit einheitlichen Qualität eingeführt und betrieben wird. Dies gelingt, indem auch die Systemabnahme in wichtigen Punkten definiert und für alle Beteiligten klar ist.
- Es ermöglicht, mit einem einheitlichen Abnahmeprotokoll, die Kantone nach denselben Punkten zu prüfen und dadurch einheitlich zu bewerten.
- Und schliesslich ist es die Basis für die Genehmigung des Abnahmeprotokolls durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo. Mit der genehmigten Abnahme bestätigt der Bund, dass der Kataster konform zu den Vorgaben umgesetzt wurde, im ordentlichen Betrieb läuft und die Ausbezahlung des Fixbeitrages an den jeweiligen Kantonen erfolgt. Die Phase «Betrieb» kann somit gestartet und die Daten können sukzessive aufgeschaltet werden.
Vorschriften
Weisung «ÖREB-Kataster: Abnahmeprotokoll zur Systemabnahme»
Das «Abnahmeprotokoll zur Systemabnahme» basiert auf der Weisung «ÖREB-Kataster: Administrative Abläufe bei der Einführung». Jeder Kanton hat bei der Einführung des ÖREB-Kataster ein «Abnahmeprotokoll zur Systemabnahme» zu erstellen.
Weisung «ÖREB-Kataster: Abnahmeprotokoll zur Weiterentwicklung 2023»
Das «Abnahmeprotokoll zur Weiterentwicklung 2023» basiert auf der Weisung «ÖREB-Kataster: Administrative Abläufe im Betrieb und bei der Weiterentwicklung». Es kann für die Gesamtabnahme der Weiterentwicklung 2023 oder für Einführungen in Etappen mittels Teilabnahmen eingesetzt werden.
Service
Hinweis Checkservice
- Benutzername = kogis
- Passwort = eigene E-Mailadresse
Oberaufsicht ÖREB-Kataster
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern