Informationsebene «Fixpunkte»
Die Informationsebene «Fixpunkte» ist im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben und im Objektkatalog konkretisiert.
Inhalt und Datenstruktur
Inhalt und Datenstruktur der Informationsebene «Fixpunkte» sind im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben. Der Objektkatalog liefert detaillierte Informationen dazu.
Zuständigkeiten
Arbeiten im Bereich der Informationsebene «Fixpunkte» darf der Kanton nur ausführen lassen durch:
- Gemeinden, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie über eine eigene Dienststelle für Vermessung unter der Leitung eines Ingenieur-Geometers oder einer Ingenieur-Geometerin verfügen, der oder die im Register eingetragen ist;
- Ingenieur-Geometer und -Geometerinnen, die im Register eingetragen sind. (gemäss Artikel 44 VAV)
Eindeutige Punktnummern der Lagefixpunkte 1 und 2 sicherstellen
Die Lagefixpunkte 1 (LFP1) und die Lagefixpunkte 2 (LFP2) werden in zwei verschiedenen Applikationen verwaltet (LFP1 in «FiDa», LFP2 in «FPDS2.0»). Die LFP1 und LFP2 teilen sich jedoch die Nummerierung (Durchnummerierung pro Landeskartenblatt und Kolonne, sowohl für die LFP1 wie auch für die LFP2). Daher muss sichergestellt werden, dass in FPDS2.0 keine Punktnummer vergeben wird, die schon durch einen LFP1 belegt ist und dass in FiDa keine Punktnummer vergeben wird, die bereits durch einen LFP2 belegt ist.
Die Kontrolle, ob eine Punktnummer noch frei ist oder nicht, obliegt der Person, die den neuen LFP erstellt und in der entsprechenden Datenbank erfasst. Die bereits belegten Punktnummern können online abgefragt werden. Jede Nacht wird automatisch ein File mit allen bereits verwendeten Punktnummern generiert und online publiziert. Das File beinhaltet auch alle gelöschten Punkte. Diese Punktnummern dürfen ebenfalls nicht für neue Punkte verwendet werden.
Eine Liste mit den belegten Punktnummer kann abgerufen werden.
Inhaltsverzeichnis
Vorschriften
Empfehlung «Anwendung geometrischer Transformationsmethoden in der amtlichen Vermessung»
Die Empfehlung ist ein Hilfsmittel, das die Fachstelle «Eidgenössische Vermessungsdirektion» den Vermessungsfachleuten zur Verfügung stellt, damit sie im Umgang mit numerischen Daten kompetent und zielgerichtet ihre Aufgaben erfüllen können. Sie richtet sich vornehmlich an leitende Angestellte und Projektverantwortliche, welche mit der Umsetzung von geometrischen Entzerrungen betraut sind.
Fixpunktstrategie für die amtliche Vermessung
Die Fixpunktstrategie bildet die Grundlage für die Kantone zur Neuerstellung ihrer Fixpunktkonzepte.
Weisung «Amtliche Vermessung: Punktgenauigkeiten»
Diese Weisung regelt die Genauigkeitsanforderungen an Punkte in der amtlichen Vermessung.
Empfehlungen «Beurteilung von Vermessungswerken bezüglich lokaler Spannungen und Ausscheidung spannungsarmer Gebiete»
Diese Empfehlungen sollen eine Hilfestellung für die Beurteilung, Klassierung, Gebietsausscheidung der Vermessungswerke in Bezug auf lokale Spannungen im geometrischen Bezugsrahmen darstellen.
Richtlinien «Bestimmung von Fixpunkten der amtlichen Vermessung»
Zweck der Richtlinien ist die Unterstützung der kantonalen Aufsichtsbehörden und ausführenden Geometern bei Arbeiten im Fixpunktbereich der amtlichen Vermessung: z.B. beim Erstellen und Beurteilen von Pflichtenheften, Vorprojekten, Offerten, bei Verifikations- und Koordinationsaufgaben und bei der Ausführung.
Richtlinie «Einsatz von GNSS bei der Bestimmung von Detailpunkten in der amtlichen Vermessung»
Die Richtlinie gilt für die Bestimmung (Aufnahme sowie Absteckung) von Detailpunkten in der amtlichen Vermessung mittels GNSS-Messausrüstungen unter Anwendung der Methode der differentiellen Phasenmessung.
Empfehlungen «Behandlung von dauernden Bodenverschiebungen in der amtlichen Vermessung»
Mit der Revision des Immobiliensachenrechts vom 1. Januar 1994 wurde die Behandlung von dauernden Bodenverschiebungen mit dem Art. 660a und 660b ZGB gesetzlich neu geregelt. Die Bezeichnung von Gebieten mit dauernden Bodenverschiebungen und deren Anmerkung im Grundbuch dient vor allem der Rechtssicherheit.
Merkblatt «Höhenbestimmungen mit GPS in der amtlichen Vermessung»
Vorgehen bei Höhenbestimmungen mit GPS in der amtlichen Vermessung.
Richtlinien «Beurteilung und Überführung von bestehenden Fixpunktnetzen in RAV-konforme LFP3-Netze»
Die Richtlinie soll dazu beitragen, bestehende Netze mit möglichst geringem Aufwand zielgerichtet beurteilen zu können
Service
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern