Ziel & Zweck des DMAV
Das Geodatenmodell der amtlichen Vermessung DMAV löst das Datenmodell 2001 der amtlichen Vermessung «Bund» (DM.01-AV-CH) ab. Für den Datenmodellwechsel besteht eine Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2027.
Weshalb ein neues Geodatenmodell?
Das heutige Datenmodell der amtlichen Vermessung DM.01-AV-CH basiert auf den Zielsetzungen aus den Jahren 1981–1993. Es verfügt über markante Stärken wie z.B. eine schweizweit gültige Datenstruktur, die Schnittstelle amtliche Vermessung oder eine lange zeitliche Stabilität.
Dieses heutige Modell ist jedoch ungeeignet, um auf neue Technologien und Bedürfnisse adäquat zu reagieren.
Das neue Geodatenmodell der amtlichen Vermessung DMAV soll für künftige Anforderungen gerüstet sein und behält dennoch die bisherigen Stärken bei. Die Umsetzung dieser Zielsetzung erfolgt mittels eines Wechsels von einem statischen zu einem modularen Geodatenmodell. Bedarf es einer Anpassung beschränkt sich diese jeweils auf ein Modul des Geodatenmodells. In der ersten Fassung des DMAV wird der Inhalt des Geodatenmodells nicht wesentlich verändert. Modifiziert wird lediglich die Struktur des Modells, um es für künftige Änderungen bereit zu machen.
