Voraussetzungen zur Zulassung zum Staatsexamen
Wer zum Staatsexamen zugelassen werden will, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Erste Voraussetzung: anerkannter Hochschulabschluss
- Master einer Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH)
- akkreditierter Master einer schweizerischen Hochschule
Dazu gehören die Fachhochschule Nordwestschweiz sowie die Haute Ecole d’Ingénierie et de Gestion du Canton de Vaud - gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule
Zweite Voraussetzung: genügende theoretische Vorbildung
Die theoretische Vorbildung umfasst:
Die Geometerkommission legt in Zusammenarbeit mit den Hochschulen die Voraussetzungen für die Anerkennung der theoretischen Vorbildung in den einzelnen Fächern fest. Sie orientiert sich dabei insbesondere an den Lerninhalten der Eidgenössischen Technischen Hochschulen.
Theoretische Vorbildung auf Niveau der gymnasialen schweizerischen Maturität
Die theoretische Vorbildung auf dem Niveau der gymnasialen schweizerischen Maturität muss in den folgenden Fächern nachgewiesen werden:
- erste Landessprache,
- zweite Landessprache,
- Geografie der Schweiz,
- Geschichte und Staatskunde der Schweiz.
Dritte Voraussetzung: stufengerechte Berufspraxis
Für die Zulassung zum Staatsexamen muss eine mindestens zweijährige, stufengerechte Berufspraxis in den Themenkreisen des Staatsexamens vorgewiesen sein.
Von angehenden patentierten Ingenieur-Geometerinnen und -Geometern wird erwartet, dass sie Berufspraxis in den Bereichen
- Geomatik,
- amtliche Vermessung,
- Landmanagement und
- Unternehmensführung.
nachweisen können. Diese Voraussetzung macht deutlich, dass für das Staatexamen nicht nur theoretisches Wissen verlangt wird. Die Fähigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten, anwendungsorientierte Fragestellungen aus dem Berufsalltag lösen zu können, wird als ebenso wichtig eingestuft.
Diese Zeitdauer von zwei Jahren gilt für einen Beschäftigungsgrad von 100 %. Wird die Berufspraxis in Teilzeit absolviert, verlängert sich die geforderte Gesamtzeit entsprechend.
Beispiel: Ein 80 % Beschäftigungsgrad bedingt eine Praxisdauer von mindestens 2.5 Jahren. Eine teilzeitliche Zusatzausbildung zur Erfüllung der theoretischen Vorbildung wird nicht als Berufspraxis angerechnet.
Anforderungen an die theoretische Vorbildung
Vor der Anmeldung zum Staatsexamen ist zu prüfen, ob die theoretische Vorbildung den Anforderungen genügt.
Anforderungen an die theoretische Vorbildung (Version 2023.11)
Die Liste «Anforderungen an die theoretische Ausbildung» detailliert die nachzuweisenden Ausbildungsinhalte
Erläuterungen zu den Anforderungen an die theoretische Vorbildung (aus Fachzeitschrift «cadastre» Nr. 43, Dezember 2023)
Information über die notwendige theoretische Vorbildung für die Zulassung zum Staatsexamen für den Erwerb des eidgenössischen Patents für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
Angebote der Schweizer Hochschulen
Die Schweizer Hochschulen ETH Zürich, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW und Haute Ecole d'Ingénierie et de Gestion du Canton de Vaud HEIG-VD bieten Bachelor- und Masterstudiengänge an, die bei entsprechender Wahl der Studieninhalte erlauben, die notwendige theoretische Vorbildung für das Staatsexamen zu erlangen.
Angebotsliste ETHZ (Version 2026.02)
Die Anrechnung aktueller Lehrveranstaltungen ETHZ (BSc/MSc) an die nachzuweisende theoretische Vorbildung, als Hilfsmittel für die Studienplanung.
Angebotsliste FHNW (Version 2026.02)
Die Anrechnung aktueller Module FHNW (BSc/MSc) an die nachzuweisende theoretische Vorbildung, als Hilfsmittel für die Studienplanung.
Gesuch um Anerkennung der theoretischen Vorbildung
Dem Gesuch um Anerkennung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- das ausgefüllte Formular «Theoretische Vorbildung auf akademischem Niveau»,
- das Abschlussdiplom einer Hochschule (Master einer Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH), akkreditierter Master einer schweizerischen Hochschule oder gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule),
- die Studienausweise, einschliesslich der Ausweise aller bisher bestandenen Prüfungen in den einzelnen, geforderten Fächern,
- der schweizerische Maturitätsausweis oder ein gleichwertiger Nachweis der Vorbildung,
- Lebenslauf.
Das Gesuch ist an das Sekretariat der Geometerkommission einzureichen:
Eidgenössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
c/o Bundesamt für Landestopografie
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern
Rechtliche Grundlage
Die Voraussetzungen für die Zulassung Staatsexamen für den Erwerb des Patents als Ingenieur-Geometerin resp. Ingenieur-Geometer sind in Artikel 2–4 der Verordnung über die Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer (Geometerverordnung, GeomV) (SR 211.432.261) festgeschrieben.
Inhaltsverzeichnis
Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer
c/o Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern