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Veröffentlicht am 23. Dezember 2024

Voraussetzungen zur Zulassung zum Staatsexamen

Wer zum Staatsexamen zugelassen werden will, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Erste Voraussetzung: anerkannter Hochschulabschluss

  • Master einer Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH)
  • akkreditierter Master einer schweizerischen Hochschule
    Dazu gehören die Fachhochschule Nordwestschweiz sowie die Haute Ecole d’Ingénierie et de Gestion du Canton de Vaud
  • gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule

Zweite Voraussetzung: genügende theoretische Vorbildung

Die theoretische Vorbildung umfasst:

Die Geometerkommission legt in Zusammenarbeit mit den Hochschulen die Voraussetzungen für die Anerkennung der theoretischen Vorbildung in den einzelnen Fächern fest. Sie orientiert sich dabei insbesondere an den Lerninhalten der Eidgenössischen Technischen Hochschulen.

Theoretische Vorbildung auf Niveau der gymnasialen schweizerischen Maturität

Die theoretische Vorbildung auf dem Niveau der gymnasialen schweizerischen Maturität muss in den folgenden Fächern nachgewiesen werden:

  • erste Landessprache,
  • zweite Landessprache,
  • Geografie der Schweiz,
  • Geschichte und Staatskunde der Schweiz.

Dritte Voraussetzung: stufengerechte Berufspraxis

Für die Zulassung zum Staatsexamen muss eine mindestens zweijährige, stufengerechte Berufspraxis in den Themenkreisen des Staatsexamens vorgewiesen sein.

Von angehenden patentierten Ingenieur-Geometerinnen und -Geometern wird erwartet, dass sie Berufspraxis in den Bereichen

  • Geomatik,
  • amtliche Vermessung,
  • Landmanagement und
  • Unternehmensführung.

nachweisen können. Diese Voraussetzung macht deutlich, dass für das Staatexamen nicht nur theoretisches Wissen verlangt wird. Die Fähigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten, anwendungsorientierte Fragestellungen aus dem Berufsalltag lösen zu können, wird als ebenso wichtig eingestuft.

Diese Zeitdauer von zwei Jahren gilt für einen Beschäftigungsgrad von 100 %. Wird die Berufspraxis in Teilzeit absolviert, verlängert sich die geforderte Gesamtzeit entsprechend.

Beispiel: Ein 80 % Beschäftigungsgrad bedingt eine Praxisdauer von mindestens 2.5 Jahren. Eine teilzeitliche Zusatzausbildung zur Erfüllung der theoretischen Vorbildung wird nicht als Berufspraxis angerechnet.

Anforderungen an die theoretische Vorbildung

Vor der Anmeldung zum Staatsexamen ist zu prüfen, ob die theoretische Vorbildung den Anforderungen genügt.

Gesuch um Anerkennung der theoretischen Vorbildung

Dem Gesuch um Anerkennung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • das ausgefüllte Formular «Theoretische Vorbildung auf akademischem Niveau»,
  • das Abschlussdiplom einer Hochschule (Master einer Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH), akkreditierter Master einer schweizerischen Hochschule oder gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule),
  • die Studienausweise, einschliesslich der Ausweise aller bisher bestandenen Prüfungen in den einzelnen, geforderten Fächern,
  • der schweizerische Maturitätsausweis oder ein gleichwertiger Nachweis der Vorbildung,
  • Lebenslauf.

Das Gesuch ist an das Sekretariat der Geometerkommission einzureichen:

Eidgenössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
c/o Bundesamt für Landestopografie
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern

Rechtliche Grundlage

Die Voraussetzungen für die Zulassung Staatsexamen für den Erwerb des Patents als Ingenieur-Geometerin resp. Ingenieur-Geometer sind in Artikel 2–4 der Verordnung über die Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer (Geometerverordnung, GeomV) (SR 211.432.261) festgeschrieben.

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer

Sekretariat
c/o Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern