Strassennamen
Alle Strassen in Ortschaften und anderen bewohnten Siedlungen werden benannt. Die Kantone regeln die Zuständigkeit und das Verfahren für die Festlegung und Harmonisierung der Strassennamen.
Grundlagen
In der Verordnung über die Geografischen Namen (GeoNV) werden nur die zur Harmonisierung der Strassennamen im gesamten Gebiet der Schweiz unerlässlichen allgemeinen Grundsätze geregelt.
Zuständigkeiten
Die Bezeichnung der Strassen ist eine Aufgabe der Gemeinden; es obliegt den Kantonen, die Zuständigkeiten und Verfahren im Einzelnen zu regeln.
Gemäss GeoNV besteht eine Informationspflicht, siehe Artikel 26 Absatz 3.
Das Bundesamt für Landestopografie führt das amtliche Verzeichnis der Strassen.
Vorschriften
Service
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern