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Veröffentlicht am 18. Januar 2024

Stationsnamen

Stationsnamen müssen für das ganze Gebiet der Schweiz eindeutig sein. 

Grundlagen

Die Festlegung der Stationsnamen sind in der Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), der Fahrplanverordnung (FPV) sowie in den Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen geregelt.

Zuständigkeiten

Die Namen der Stationen unterliegen der Zuständigkeit des Bundesamts für Verkehr (BAV). Alle Anträge auf Änderung eines bestehenden Namens oder auf Vergabe eines neuen Namens sind direkt an das BAV zu richten.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern