Stationsnamen
Stationsnamen müssen für das ganze Gebiet der Schweiz eindeutig sein.
Grundlagen
Die Festlegung der Stationsnamen sind in der Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), der Fahrplanverordnung (FPV) sowie in den Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen geregelt.
Zuständigkeiten
Die Namen der Stationen unterliegen der Zuständigkeit des Bundesamts für Verkehr (BAV). Alle Anträge auf Änderung eines bestehenden Namens oder auf Vergabe eines neuen Namens sind direkt an das BAV zu richten.
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern