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MitteilungVeröffentlicht am 1. Juli 2024

Sonderregelung für Arbeiten auf dem Bahngebiet per 1.1.2024 weggefallen

Mit der Aufhebung von Artikel 46 VAV fällt die Sonderregelung für Arbeiten auf dem Bahngebiet von Eisenbahnunternehmungen weg.

Werden Vermessungsarbeiten auf den Betriebsparzellen der SBB notwendig, müssen vorgängig die zuständige die Verantwortlichen des Datenmanagement kontaktiert werden.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern