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Veröffentlicht am 1. Juli 2024

Rechtserlasse Amtliche Vermessung

Direkter Zugriff auf alle die amtliche Vermessung betreffenden gültigen Rechtserlasse sowie Rechtserlasse mit Übergangsfrist bis spätestens 31. Dezember 2027.

Die für die amtliche Vermessung in der systematischen Rechtssammlung des Bundes veröffentlichten relevanten Rechtserlasse.

Newsletter «Geoinformationsrecht»

Geoinformation

Amtliche Vermessung

Gemäss den Übergangsbestimmungen der VAV und der VAV-VBS gelten gewisse Bestimmungen über das Datenmodell für eine gewisse Zeit weiter. Spätestens bis 31. Dezember 2027 muss der Wechsel zum neuen Datenmodell DMAV vollzogen sein.

Amtliche Vermessung mit Übergangsfrist bis spätestens 31.12.2027

Die TVAV wurde per 31. Dezember 2023 ausser Kraft gesetzt. Art. 32 Abs. 2 VAV-VBS regelt die Übergangsbestimmungen. So gelten die Bestimmungen über das bisherige Datenmodell bis zum vom Kanton festgelegten Einführungszeitpunkts des DMAV Version 1.0, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2027.

Datenmodelle

Weitere Erlasse mit Bezug zur amtlichen Vermessung

Oftmals enthält das übergeordnete Gesetz, die übergeordnete Verordnung Begriffsdefinitionen und die zugehörige (Ausführungs-)Verordnung die Regelung zum Meldewesen zur amtlichen Vermessung.

Diese Liste ist nicht abschliessend.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern