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Veröffentlicht am 23. Januar 2024

Ortschaftsnamen

Ortschaften sind bewohnte, geografisch abgrenzbare, zusammenhängende Siedlungsgebiete mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl (postalische Ortschaften).

Für die Festlegung und Änderung eines Ortschaftsnamens gelten die Vorschriften über die Vorprüfung und Genehmigung bei Gemeindenamen sinngemäss. Wer ein Gesuch stellt, trägt die Kosten.

Grundlagen

Für die Ortschaftsnamen gelten die rechtlichen und organisatorischen Aspekte der Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV).

Zuständigkeiten

Die Kantone sind – nach Anhörung der Gemeinden und der Post – für die Festlegung der Ortschaftsnamen und deren zugehörige Perimeter verantwortlich.

Die Post wiederum ist – nach Anhörung des Kantons und der Gemeinden – für die Festlegung der Postleitzahl zuständig.

Die Kantone und die Post lassen die Nachführungsmeldungen laufend dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo zukommen.

Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ist für das «Amtliche Ortschaftenverzeichnis mit Postleitzahl und Perimeter» zuständig.

Zuständigkeit Koordination Kanton – Post

Für Ortschaftneubildungen und -aufhebungen sowie grosse Perimeteränderung (Anpassung der Adressierung):

Post CH AG
Logistik-Services 75.1
Planung und Steuerung
Philippe Mayor
Zürcherstrasse 161, 8010 Zürich-Mülligen

E-Mail

Zuständigkeiten Verfahren Kanton – swisstopo

Für Ortschafsnamensänderungen, -neubildungen und -aufhebungen:                      

Bundesamt für Landestopografie swisstopo             
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion       
Corinne Beyeler
Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern

Telefon +41 58 464 34 13 | E-Mail

Für Nachführung amtliches Ortschaftenverzeichnis:

Bundesamt für Landestopografie swisstopo        
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion                 
Isabelle Rey
Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern                                                                                         

Telefon + 41 58 464 32 17 | E-Mail

Definition des Begriffes «Ort»

Orte als Synonym für grössere Orte wird in der Umgangssprache auch der Begriff «Ortschaften» verwendet.

Definition des Begriffs «Ortschaft» im postalischen Sinn

Eine Ortschaft umfasst einen oder mehrere Orte (resp. Ortsteile). Orte umfassen das effektive, eng abgegrenzte Siedlungsgebiet.

Die Ortschaften sind unabhängig von Gemeinden definiert, weisen aber zum Teil gemeinsame Abgrenzungen auf.

Ortschaften sind schweizweit Flächen ohne Überlappung. Es sind künstlich geschaffene administrative Gebiete für die Bildung schweizweit eindeutiger Gebäudeadressen.

Unterschied «Ort» und «Ortschaft»

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern