Ortschaftsnamen
Ortschaften sind bewohnte, geografisch abgrenzbare, zusammenhängende Siedlungsgebiete mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl (postalische Ortschaften).
Für die Festlegung und Änderung eines Ortschaftsnamens gelten die Vorschriften über die Vorprüfung und Genehmigung bei Gemeindenamen sinngemäss. Wer ein Gesuch stellt, trägt die Kosten.
Grundlagen
Für die Ortschaftsnamen gelten die rechtlichen und organisatorischen Aspekte der Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV).
Zuständigkeiten
Die Kantone sind – nach Anhörung der Gemeinden und der Post – für die Festlegung der Ortschaftsnamen und deren zugehörige Perimeter verantwortlich.
Die Post wiederum ist – nach Anhörung des Kantons und der Gemeinden – für die Festlegung der Postleitzahl zuständig.
Die Kantone und die Post lassen die Nachführungsmeldungen laufend dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo zukommen.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ist für das «Amtliche Ortschaftenverzeichnis mit Postleitzahl und Perimeter» zuständig.
Zuständigkeit Koordination Kanton – Post
Für Ortschaftneubildungen und -aufhebungen sowie grosse Perimeteränderung (Anpassung der Adressierung):
Post CH AG
Logistik-Services 75.1
Planung und Steuerung
Philippe Mayor
Zürcherstrasse 161, 8010 Zürich-Mülligen
Zuständigkeiten Verfahren Kanton – swisstopo
Für Ortschafsnamensänderungen, -neubildungen und -aufhebungen:
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Corinne Beyeler
Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern
Telefon +41 58 464 34 13 | E-Mail
Für Nachführung amtliches Ortschaftenverzeichnis:
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Isabelle Rey
Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern
Telefon + 41 58 464 32 17 | E-Mail
Definition des Begriffes «Ort»
Definition des Begriffs «Ortschaft» im postalischen Sinn
Die Ortschaften sind unabhängig von Gemeinden definiert, weisen aber zum Teil gemeinsame Abgrenzungen auf.
Ortschaften sind schweizweit Flächen ohne Überlappung. Es sind künstlich geschaffene administrative Gebiete für die Bildung schweizweit eindeutiger Gebäudeadressen.
Unterschied «Ort» und «Ortschaft»
Inhaltsverzeichnis
Vorschriften
Empfehlungen «Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen»
Die Empfehlungen richten sich an die zuständigen Stellen auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund, die für die Festsetzung und Genehmigung der Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen verantwortlich sind
Weisung «Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Vorprüfung und Genehmigung sowie Veröffentlichung»
Diese Weisung regelt die Verfahren bei Änderungen von Gemeinde- und Ortschaftsnamen sowie die Nachführungsmeldungen für das amtliche Ortschaftenverzeichnis mit Postleitzahl und Perimeter.
Service
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern

