Weisungen ÖREB-Kataster
Direkter Zugriff auf alle den ÖREB-Kataster betreffenden gültigen Weisungen.
Ältere Versionen einer Weisung können jederzeit bei swisstopo, Vermessung, per E-Mail bezogen werden.
Weisung «ÖREB-Kataster: Bundesabgeltungen»
Diese Weisung regelt Einzelheiten betreffend die Abgeltungen des Bundes an die Kosten, welche den Kantonen bei der Einführung, der Weiterentwicklung und beim Betrieb des ÖREB-Katasters entstehen.
Weisung: «ÖREB-Kataster Administrative Abläufe im Betrieb und bei der Weiterentwicklung»
Diese Weisung richtet sich an die vom Kanton bestimmten, für den ÖREB-Kataster verantwortlichen Stellen. Sie regelt den Ablauf und den Geschäftsverkehr für den schweizweiten Betrieb und die Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters. Es wird darin festgelegt, zu welchem Zeitpunkt kantonsseitig welche Dokumente bei dem für den ÖREB-Kataster zuständigen Bereich Vermessung im Bundesamt für Landestopografie swisstopo zur Prüfung und Genehmigung einzureichen sind.
Massnahmenplan zur Strategie für den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) für die Jahre 2024-2027
Der Massnahmenplan enthält die zur Strategie für den ÖREB-Kataster gehörenden Massnahmen.
Strategie für den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) für die Jahre 2024–2027
In der Strategieperiode 2024–2027 wird bei den strategischen Stossrichtungen unterschieden in: 1. Stossrichtung «Den ÖREB-Kataster konsolidieren und stabilisieren» und 2. Stossrichtung «Den weiteren Ausbau des ÖREB-Katasters vorbereiten»
Weisung «ÖREB-Kataster: Rechtsvorschriften, gesetzliche Grundlagen und Zusatzinformationen»
Die vorliegende Weisung hat zum Ziel, dass die Rechtsvorschriften sowie die Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen, die zu den Geobasisdaten gehören, als Inhalte des ÖREB-Katasters sowie die entsprechenden Zusatzinformationen schweizweit möglichst einheitlich und pro Objekt als Einheit gehandhabt werden. Dadurch wird die Rechtssicherheit und die Zuverlässigkeit des ÖREB-Katasters erhöht.
Weisung «ÖREB-Kataster: Inhalt und Darstellung des statischen Auszugs»
Die Weisung hat zum Ziel, dass der statische Auszug für die Daten nach Bundesrecht schweizweit denselben Inhalt, die gleiche grafische Darstellung und ein einheitliches Layout aufweist. Die Kantone können weitere kantonale Daten im ÖREB-Kataster aufnehmen und im statischen Auszug darstellen.
Weisung: «ÖREB-Kataster: ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs)»
Die Weisung regelt das XML- und JSON-Schema des DATA-Extract aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Struktur des DATA-Extract ist im Rahmenmodell definiert).
Rahmenmodell «ÖREB-Kataster: Erläuterungen zur Umsetzung»
Das Ziel des Rahmenmodells für den ÖREB-Kataster besteht darin, einen Grad an Harmonisierung zu erreichen, mit dem die Interoperabilität zwischen allen potenziellen Nutzerinnen und Nutzern in der gesamten Schweiz gesichert werden kann. Das Rahmenmodell legt dazu insbesondere die Struktur für die minimalen Geobasisdatenmodelle für ÖREB-Themen fest
Weisung: «ÖREB-Kataster: DATA-Extract»
Die Weisung regelt das XML- und JSON-Schema des DATA-Extract aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Struktur des DATA-Extract ist im Rahmenmodell definiert.
Weisung «ÖREB-Kataster: Abnahmeprotokoll zur Weiterentwicklung 2023»
Das «Abnahmeprotokoll zur Weiterentwicklung 2023» basiert auf der Weisung «ÖREB-Kataster: Administrative Abläufe im Betrieb und bei der Weiterentwicklung». Es kann für die Gesamtabnahme der Weiterentwicklung 2023 oder für Einführungen in Etappen mittels Teilabnahmen eingesetzt werden.
Prüfprotokoll ÖREB-Kataster: Weiterentwicklung 2020–2023, Phasenbericht Konzept
Jeder Kanton hat bei der Weiterentwicklung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) einen Phasenbericht «Konzept» zu erarbeiten. Dieser wird durch swisstopo anhand eines standardisierten Prüfprotokolls geprüft und bewertet.
Weisung «ÖREB-Kataster: Abnahmeprotokoll zur Systemabnahme»
Das «Abnahmeprotokoll zur Systemabnahme» basiert auf der Weisung «ÖREB-Kataster: Administrative Abläufe bei der Einführung». Jeder Kanton hat bei der Einführung des ÖREB-Kataster ein «Abnahmeprotokoll zur Systemabnahme» zu erstellen.
Prüfprotokoll ÖREB-Kataster: Einführung, Phasenbericht Konzept
Jeder Kanton hat bei der Einführung des Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) einen Phasenbericht «Konzept» zu erarbeiten
Weisung «ÖREB-Kataster: Administrative Abläufe bei der Einführung »
Diese Weisung regelt den Ablauf für die schweizweite Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).
Oberaufsicht ÖREB-Kataster
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern