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Veröffentlicht am 20. Juni 2024

Fachstellen als Datenlieferanten

Den verschiedenen Fachstellen auf Stufe Bund, Stufe Kanton und Stufe Gemeinde obliegt es, die Daten über ÖREB zu erheben, nachzuführen und zu verwalten.

Die Fachstellen auf Stufe Bund und Stufe Kantone stellen der katasterverantwortliche Stelle die erhobenen und nachgeführten Daten nach Artikel 5 ÖREBKV in elektronischer Form zur Verfügung und bestätigen ihr, dass die Daten über ÖREB die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie bilden Eigentumsbeschränkungen ab, die vom zuständigen Organ in dem von der Fachgesetzgebung vorgeschriebenen Verfahren beschlossen und genehmigt worden sind.
  • Sie sind in Kraft.
  • Sie wurden unter der Verantwortung des zuständigen Organs auf die Übereinstimmung mit dem Beschluss überprüft.

Oberaufsicht ÖREB-Kataster

Bundesamt für Landestopografie swisstopo – Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern