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Veröffentlicht am 12. November 2024

SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar

Bern, 12.11.2024 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 11. November 2024 Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar geändert. Dabei wurden drei natürliche Personen und eine juristische Person neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 12. November 2024 um 18:00 Uhr in Kraft.