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MitteilungVeröffentlicht am 5. Februar 2024

Kreisschreiben AV Nr. 2024 / 01

Weisung «Gemeinde- und Ortschaftsnamen: Vorprüfung und Genehmigung sowie Veröffentlichung» – Änderung vom 1. Januar 2024

Mit diesem Kreisschreiben informieren wir Sie, dass die Weisung «Gemeinde- und Ortschaftsnamen: Vorprüfung und Genehmigung sowie Veröffentlichung» angepasst wurde. Die geänderte Weisung tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern