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Veröffentlicht am 1. Mai 2025

Informationsveranstaltung ÖREB-Kataster 2025 – Präsentationen und Videoaufzeichnung

Gestützt auf die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des ÖREB-Katasters gelangte der Bundesrat im 2022 zur Auffassung, dass im Geoinformationsgesetz bezüglich des ÖREB-Katasters Änderungen vorzunehmen sind und hat die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage in Auftrag gegeben. Die Vorlage befindet sich seit Ende März 2025 in der öffentlichen Vernehmlassung. Sie nimmt eine vollständige Neuformulierung des 4. Abschnitts im 2. Kapitel des Geoinformationsgesetzes vor, auch wenn zahlreiche Regelungen inhaltlich unverändert bleiben. Damit wird angestrebt, die Regelungen zum ÖREB-Kataster zu verbessern und verständlicher zu machen.