Informationsebene «Hoheitsgrenzen»
Die Informationsebene «Hoheitsgrenzen» ist im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben und im Objektkatalog konkretisiert.
Inhalt und Datenstruktur der Informationsebene «Hoheitsgrenzen» sind im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben. Der Objektkatalog liefert detaillierte Informationen dazu.
Für die Festlegung, Vermarkung und Vermessung der Hoheitsgrenzen sind zuständig:
- Landesgrenze: Bundesamt für Landestopografie swisstopo
- Bezirks-, Kantons- und Gemeindegrenzen: Kantone
Arbeiten im Bereich der Informationsebene «Hoheitsgrenzen» darf der Kanton nur ausführen lassen durch:
- Gemeinden, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie über eine eigene Dienststelle für Vermessung unter der Leitung eines Ingenieur-Geometers oder einer Ingenieur-Geometerin verfügen, der oder die im Register eingetragen ist;
- Ingenieur-Geometer und -Geometerinnen, die im Register eingetragen sind. (gemäss Artikel 44 VAV)
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern