Informationsebene «Gebäudeadressen»
Die Informationsebene «Gebäudeadressen» ist im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben und im Objektkatalog konkretisiert.
Inhalt und Datenstruktur der Informationsebene «Gebäudeadressen» sind im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben. Der Objektkatalog liefert detaillierte Informationen dazu.
Bei der Aufnahme eines Gebäudes in die amtliche Vermessung müssen, wenn vorhanden, sowohl die Identifikationsnummer des Gebäudes (EGID) als auch des Gebäudeeingangs (EDID) übernommen werden.
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator EGID
Identifikationsnummer des Gebäudes im eidgenössischen GWR. Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude. Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten etc. unverändert.
Eidgenössischer Eingangsidentifikator EDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidgenössischen GWR. Die Kombination EGID + EDID bildet eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge. Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten etc. unverändert.
Vorschriften
Handbuch: Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen – Abgleich der Gebäude und Validierung der Adressen
Das Ziel dieses Dokuments ist die Aufgaben der zuständigen Fachstellen für den Abgleich und die Validierung des amtlichen Verzeichnisses der Gebäudeadressen zu erläutern.
Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
Diese Weisung richtet sich an die für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständigen Stellen, sowie an die zuständigen Stellen der Kantone bzw. Gemeinden, welche im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) für die Erfassung der Gebäude und die Vergabe der Gebäudeadressen verantwortlich sind.
Empfehlung «Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen»
Die Empfehlung soll die in den Kantonen, gemäss deren Gesetzgebung zuständigen Stellen (meist die Gemeinden), bei der Einführung und bei der Pflege der Gebäudeadressierung unterstützen. Sie wurde vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo und vom Bundesamt für Statistik (BFS) unter Einbezug der fachlichen Unterstützung von CadastreSuisse erstellt.
Service
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern