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Veröffentlicht am 17. Januar 2024

Informationsebene «Dauernde Bodenverschiebungen»

Die Informationsebene «Dauernde Bodenverschiebungen» ist im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben und im Objektkatalog konkretisiert.

Inhalt und Datenstruktur der Informationsebene «Dauernde Bodenverschiebungen» sind im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben. Der Objektkatalog liefert detaillierte Informationen dazu.

Arbeiten im Bereich der Informationsebene «Dauernde Bodenverschiebungen» darf der Kanton nur ausführen lassen durch:

  • Gemeinden, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie über eine eigene Dienststelle für Vermessung unter der Leitung eines Ingenieur-Geometers oder einer Ingenieur-Geometerin verfügen, der oder die im Register eingetragen ist;
  • Ingenieur-Geometer und -Geometerinnen, die im Register eingetragen sind. (gemäss Artikel 44 VAV)

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern