Gemeindenamen
Die Gemeinde ist die kleinste politische Einheit. Sie nimmt gemäss der kantonalen Gesetzgebung die Aufgaben der politischen Gemeinde wahr.
Grundlagen
Die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) regelt die Zuständigkeiten und die Verfahren.
Zuständigkeiten
Bei einer Namensänderung, einer Zusammenlegung oder Aufteilung von Gemeinden reicht die zuständige kantonale Behörde dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo das entsprechende Gesuch ein.
swisstopo ist zuständig für die Vorprüfung und die Genehmigung von Gemeindenamen. Die betroffenen Bundesstellen – beispielsweise bei einer Gemeindefusion das Bundesamt für Statistik (BFS), die Post und die SBB – werden in das Verfahren einbezogen.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das amtliche Verzeichnis der Gemeinden der Schweiz.
Vorschriften
Empfehlungen «Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen»
Die Empfehlungen richten sich an die zuständigen Stellen auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund, die für die Festsetzung und Genehmigung der Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen verantwortlich sind
Weisung «Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Vorprüfung und Genehmigung sowie Veröffentlichung»
Diese Weisung regelt die Verfahren bei Änderungen von Gemeinde- und Ortschaftsnamen sowie die Nachführungsmeldungen für das amtliche Ortschaftenverzeichnis mit Postleitzahl und Perimeter.
Service
- Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
- swissBOUNDARIES3D
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern