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Veröffentlicht am 18. Januar 2024

Gemeindenamen

Die Gemeinde ist die kleinste politische Einheit. Sie nimmt gemäss der kantonalen Gesetzgebung die Aufgaben der politischen Gemeinde wahr.

Grundlagen

Die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) regelt die Zuständigkeiten und die Verfahren.

Zuständigkeiten

Bei einer Namensänderung, einer Zusammenlegung oder Aufteilung von Gemeinden reicht die zuständige kantonale Behörde dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo das entsprechende Gesuch ein.

swisstopo ist zuständig für die Vorprüfung und die Genehmigung von Gemeindenamen. Die betroffenen Bundesstellen – beispielsweise bei einer Gemeindefusion das Bundesamt für Statistik (BFS), die Post und die SBB – werden in das Verfahren einbezogen.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das amtliche Verzeichnis der Gemeinden der Schweiz.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern