Finanzierung des ÖREB-Katasters
Bund und Kantone finanzieren den ÖREB-Kataster gemeinsam. Das Controlling erfolgt im Rahmen von Planung und Erfolgskontrolle.
Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam
Bei der Finanzierung der Kosten des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) wird zwischen den Betriebskosten der Katasterführung und den Kosten für die Datenbereitstellung oder Nachführung der darin dargestellten Datensätze unterschieden.
Betriebskosten
Die Betriebskosten werden durch Bund und Kantone gemeinsam getragen.
Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten des ÖREB-Katasters. Diese umfassen die Beschaffung der geeigneten Hardware- und Softwarekomponenten, die Schulung und Bereitstellung des Personals, die Datensicherungs- und Sicherheitsmassnahmen, die Einrichtungen für die Telekommunikation und Datenabgabe, die Betriebsabläufe zur Datenabgabe und Beglaubigung der Auszüge sowie die Kontroll- und Prüfprozesse.
Die jährliche Höhe dieser Betriebskosten wird für die ganze Schweiz auf etwa 8 bis 9 Millionen Franken geschätzt. Der Anteil des Bundesbeitrags wird auf rund 50 Prozent festgelegt.
Dieser Anteil an die Betriebskosten wird unter den Kantonen gemäss folgendem Schlüssel verteilt:
- 1/5 wird zu gleichen Teilen auf die Kantone verteilt. Dieser Anteil entspricht einer Grundinfrastruktur, die jeder Kanton, unabhängig von seiner Grösse oder der Anzahl verwalteter öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen, zu leisten hat.
- 3/5 bemessen sich nach der Einwohnerzahl des Kantons.
- 1/5 werden nach der Fläche des Kantons verteilt.
Bis zur vollständigen Einführung des ÖREB-Katasters werden die globalen Bundesbeiträge an die Betriebskosten in Abhängigkeit vom Stand der Einführung des Katasters ermittelt.
Weiterentwicklungskosten
Die Weiterentwicklungskosten werden durch Bund und Kantone gemeinsam getragen.
Der Bund beteiligt sich an den Weiterentwicklungskosten des ÖREB-Katasters. Diese umfassen die Erweiterung mit zusätzlichen ÖREB-Themen und die funktionale Weiterentwicklung.
In der Strategieperiode 2024–2027 stehen keine Bundesbeiträge für Weiterentwicklungen zur Verfügung.
Schwergewichtsprojekte
Schwergewichtsprojekte sind Projekte der Kantone, die der Einführung bzw. der Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters dienen oder auftauchende Fragen in Zusammenhang mit dessen Betrieb beantworten sollen.
Die Beteiligung des Bundes an die einzelnen Schwergewichtsprojekte werden zwischen swisstopo und den jeweils betroffenen Kantonen schriftlich vereinbart.
In der Strategieperiode 2024–2027 stehen keine Bundesbeiträge für Schwergewichtsprojekte zur Verfügung.
Kosten für Bereitstellung und Nachführung der Daten
Die Finanzierung der Erhebungs- und Nachführungskosten ist Sache der zuständigen Fachämter auf Ebene Bund, Kanton oder Gemeinde.
Finanzielles Controlling
Das finanzielle Controlling erfolgt im Rahmen der Planung und der Erfolgskontrolle. Zudem steht die Datenbank AMO (Administration de la mensuration officielle) des Bereichs Vermessung als zentrales Controllinginstrument zur Verfügung. In AMO sind die meisten massgebenden Finanzzahlen und administrativen Informationen aller Programme und Projekte die über die Bundeskredite unterstützt werden, gespeichert. Die Datenbank AMO wird in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen zuständigen Stellen geführt.
Inhaltsverzeichnis
Vorschriften
Services
Oberaufsicht ÖREB-Kataster
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern