Finanzierung der amtlichen Vermessung
Bund und Kantone finanzieren die amtliche Vermessung gemeinsam. Zentrales Controllinginstrument des Bundes ist die Datenbank AMO, in welche alle massgebenden Zahlen und Informationen eingetragen werden.
Finanzielles Controlling
Das finanzielle Controlling erfolgt im Rahmen der Planung und der Erfolgskontrolle. Zudem steht die Datenbank AMO (Administration de la mensuration officielle) der Fachstelle Eidgenössischen Vermessungsdirektion als zentrales Controllinginstrument zur Verfügung. In AMO sind die massgebenden Finanzzahlen und administrativen Informationen aller Programme und Projekte, die über die Bundeskredite für die amtliche Vermessung unterstützt werden, gespeichert. Die Datenbank AMO wird in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Vermessungsaufsichten geführt.
Abgeltungsgrundlagen
Die Weisung «Amtliche Vermessung – Bundesabgeltungen» regelt die Einzelheiten betreffend die Abgeltung des Bundes an Programme und Einzelprojekte der amtlichen Vermessung.
- Beitragszone I: überbaute Gebiete und Bauzonen
Beitragszone I der amtlichen Vermessung entspricht der Fläche aller harmonisierten Bauzonen (Bundesamt für Raumentwicklung) und allfälliger weiterer überbauten Gebiete. - Beitragszone II: Alles, was nicht in die Beitragszonen I und III fällt.
- Beitragszone III: Berg- und Sömmerungsgebiete
Die Beitragszone III der amtlichen Vermessung entspricht der Fläche aller Bergzonen I bis IV und Sömmerungsgebiete der landwirtschaftlichen Zonengrenzen (Bundesamt für Landwirtschaft).
Vorschriften
Weisung «Amtliche Vermessung: Bundesabgeltungen»
Diese Weisung regelt Einzelheiten betreffend die Abgeltung des Bundes an Programme und Einzelprojekte der amtlichen Vermessung.
Merkblatt «Durchführung der Grundbuchvermessung an Nationalstrassen»
Vorgehen bei der Durchführung der amtlichen Vermessung an Nationalstrassen.
Formulare
Service
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern