Checkservice CheckGWR
Mit dem Checkservice CheckGWR lassen sich Differenzen zwischen den Datensätzen der amtlichen Vermessung und dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) aufzeigen.
Ziel
Ziel des CheckGWR ist es, die Differenzen zwischen den Datensätzen der amtlichen Vermessung (AV) und dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) aufzuzeigen. Gewisse Differenzen sind direkt von der Nachführungsstelle der AV zu korrigieren, andere müssen von der Nachführungsstelle GWR bereinigt werden (Details dazu stehen in der Dokumentation der CheckGWR-Regeln). Es wird ein möglichst korrekter Datenbestand in der AV und im GWR angestrebt.
Nutzung des Dienstes
Die Nutzung des CheckGWR ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Wird ausschliesslich der CheckGWR durchgeführt, dann können die zu prüfenden Daten auch gemäss kantonalem Datenmodell strukturiert sein.
Der CheckGWR kann in Kombination mit dem CheckCH genutzt werden. In diesem Fall müssen die zu prüfenden Daten gemäss dem Datenmodell des Bundes DM.01-AV-CH, Version 24, strukturiert sein. Zusätzlich ist die vorherige Registrierung bei der Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion (E-Mail) erforderlich.
Sobald der Datensatz auf dem Server hinterlegt ist und die Kontrollen erfolgt sind, wird der Link auf das Resultat der Datenprüfung automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Wenn der CheckGWR in Kombination mit dem CheckCH ausgeführt wird, werden die Links auf die Resultate in zwei separaten E-Mails verschickt.
Direkt zum Checkservice CheckGWR
Zuständigkeit
Der CheckGWR des Bundesamts für Statistik wurde in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle «Eidgenössische Vermessungsdirektion» und den kantonalen Vermessungsaufsichten entwickelt.
Vorschriften
Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
Diese Weisung richtet sich an die für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständigen Stellen, sowie an die zuständigen Stellen der Kantone bzw. Gemeinden, welche im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) für die Erfassung der Gebäude und die Vergabe der Gebäudeadressen verantwortlich sind.
CheckGWR-Regeln
Liste mit den durchgeführten Prüfungen des CheckGWR und den zu treffenden Massnahmen zur Behebung der Differenzen zwischen AV und GWR
Service
Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern