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MitteilungVeröffentlicht am 13. Mai 2026

AV-Express 2026 / 04

Konsultation zur Weisung «Meldepflicht an das Bundesamt für Landestopografie swisstopo bei Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes»

Mit der Genehmigung der Revision der Raumplanungsverordnung am 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat auch zahlreiche Fremdänderungen angenommen. Diese betreffen u.a. die Meldepflicht an swisstopo im Rahmen von Plangenehmigungsverfahren sowie bei Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes und treten auf den 1. Juli 2026 in Kraft. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe Meldewesen Bund – Kantone hat eine Weisung erarbeitet, welche die Details zu den Meldungen regelt.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern