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Veröffentlicht am 18. Januar 2024

Ausführung auf Stufe Gemeinde durch private Geometerbüros & städtische Vermessungsämter

Die Arbeiten der amtlichen Vermessung dürfen nur durch weisungsfreie Ingenieur-Geometer und -Geometerinnen, die im Geometerregister eingetragen sind, oder unter deren fachlicher Leitung ausgeführt werden. Andere Fachkräfte sind für gewisse Arbeiten unter Einhaltung der Vorgaben zugelassen.

Oberleitung & Oberaufsicht Amtliche Vermessung

Bundesamt für Landestopografie – Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern